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8. |
Reservierungen |
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(A) |
Reservierungsbedingungen |
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(1) |
Eine Reservierung ist bestätigt, wenn sie im JAL Reservierungssystem als akzeptiert erscheint. | ||||
(2) |
Laut JAL Vorschriften können Bedingungen für bestimmte Tarife Änderungen oder Stornierungen von Reservierungen einschränken oder untersagen. | ||||
(3) |
Ein Fluggast, der einen ungenutzten Flugschein mit offenem Datum oder einen Teil des Flugscheins bzw. einen Gutschein (MCO) oder elektronischen Gutschein (EMD) besitzt oder seine/ihre Reservierung ändern möchte, hat keinen Anspruch auf Sonderrechte bezüglich einer Reservierung. | ||||
(B) |
Zeitgrenzen für Flugscheinausstellung |
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Falls ein Flugschein für einen Fluggast nicht innerhalb der von JAL angegebenen Zeitfrist ausgestellt wird, kann JAL die Reservierung stornieren. | |||||
(C) |
Sitzplatzreservierung |
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JAL kann einem Fluggast die Vorabreservierung eines bestimmten Sitzes gewähren. Voraussetzung ist jedoch, dass JAL ohne vorherige Ankündigung den Sitzplatz aufgrund eines Wechsels des Flugzeugtyps oder aus anderen Gründen ändern kann. | |||||
(D) |
Servicegebühr für ungenutzte Sitzplätze |
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JAL kann laut JAL Vorschriften eine Service-Gebühr erheben, falls ein Fluggast den reservierten Sitz nicht nutzt. | |||||
(E) |
Streichung von Reservierungen, die JAL getätigt hat |
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(1) |
JAL kann nach freiem Ermessen die Reservierung(en) eines Passagiers ganz oder teilweise stornieren, wenn zwei oder mehr Sitze für denselben Passagier gebucht sind sowie: | ||||
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(a) eine gleiche Streckenauswahl am gleichen Tag reserviert ist; (b) eine gleiche Streckenauswahl an dicht aneinanderliegenden Reisedaten reserviert ist; (c) unterschiedliche Streckenführungen am gleichen Tag reserviert sind; oder (d) es sehr unwahrscheinlich ist, dass der Passagier alle reservierten Plätze nutzen kann. |
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(2) |
Falls ein Fluggast einen für ihn gebuchten Sitzplatz auf einem Flug nicht in Anspruch nimmt, ohne JAL vorab zu unterrichten, so ist JAL berechtigt, jede für den Fluggast getätigte Weiterflugbuchung zu streichen oder einen anderen Luftfrachtführer zu ersuchen, eine solche Streichung vorzunehmen. Falls ein Fluggast einen für ihn gebuchten Sitzplatz auf einem Flug mit einem anderen Luftfrachtführer ohne diesen vorab zu informieren nicht in Anspruch nimmt, so ist JAL auf Aufforderung dieses Luftfrachtführers berechtigt, jede für den Fluggast getätigte Weiterflugbuchung zu streichen. | ||||
(F) |
Rückbestätigung von Buchungen bei anderen Luftfrachtführer |
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Sofern die Bestimmungen anderer Luftfrachtführer als JAL für Buchungen eine Rückbestätigung verlangen, kann JAL die Weiterflugbuchung mit JAL für einen Fluggast streichen, falls dieser die Buchung nicht innerhalb der vom Luftfrachtführer verlangten Frist bestätigt. | |||||
(G) |
Kommunikationsgebühren |
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Falls nicht anders mit JAL vereinbart, trägt der Fluggast die Kosten für die Kommunikation per Telefon, Fax oder sonstige Kommunikationseinrichtungen (z.B. Internet), die in Verbindung mit einer Buchung oder einer Buchungsstreichung anfallen. | |||||
(H) |
Persönliche Daten |
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Der Fluggast erkennt an, entweder selbst oder durch seinen Vertreter oder Agenten seine persönlichen Daten JAL zur Verfügung zu stellen; JAL speichert diese Daten oder, falls JAL es für notwendig erachtet, übermittelt diese Daten an ihre eigenen Büros, andere Luftfrachtführer, Erbringer von Dienstleistungen innerhalb der Beförderung, staatliche Behörden oder sonstige Institutionen oder Vertreter in Ländern des Abflugs, Überflugs oder Anflugs oder in Transfer- und Transitländern zum Zweck einer Beförderungsbuchung, der Erbringung zusätzlicher Leistungen, der Erleichterung der Einreise oder der Erfüllung von Einreisebedingungen. JAL stellt diese Daten den staatlichen Behörden oder für sonstige Zwecke zur Verfügung, die JAL zur Durchführung und Erleichterung der Reise eines Fluggastes für notwendig erachtet. | |||||
9. |
Einchecken |
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Der Fluggast muss sich innerhalb der von JAL angegebenen Meldeschlusszeit am JAL Eincheckschalter und am Flugsteig einfinden. Falls JAL keine Meldeschlusszeit angegeben hat, sollte der Fluggast ausreichend Zeit vor dem Abflug zum Einchecken und zur Abwicklung aller Abflugformalitäten einplanen. Sofern der Fluggast nicht innerhalb der von JAL vorgegebenen Meldeschlusszeiten am JAL Eincheckschalter oder am Flugsteig eintrifft oder aufgrund von nicht ordnungsgemäß abgewickelten bzw. unvollständigen Ein- bzw. Ausreisedokumenten oder sonstiger für seinen Abflug erforderlicher Unterlagen nicht abreisen kann, so ist JAL berechtigt, seine Sitzplatzbuchung zu streichen; JAL ist nicht verpflichtet, den Abflug wegen des Fluggastes hinauszuzögern. JAL übernimmt keine Haftung gegenüber Fluggästen für Schäden, die aufgrund der Nichteinhaltung der Vorschriften innerhalb dieses Artikels entstehen. | |||||
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