Verwendung elektronischer Geräte an Bord

Erfahren Sie mehr über die Benutzung elektronischer Geräte an Bord.

Die JAL Group hat Ihre Beschränkungen bezüglich der Benutzung elektronischer Geräte an Bord zum 1. September 2014 wie folgt geändert. Diese Änderung basiert auf der ministeriellen Bekanntgabe bezüglich des Gesetzes über den zivilen Luftverkehr.
Schalten Sie bei elektronischen Geräte bitte den Modus ein, in dem keine elektronischen Signale ausgesendet werden, oder schalten Sie sie aus, wenn das Kabinenpersonal Sie darum bittet, sobald alle Türen geschlossen sind. Verstöße gegen das Gesetz können mit einer Geldstrafe von bis zu 500.000 JPY geahndet werden. (Gesetz über den zivilen Luftverkehr, Durchsetzung, Artikel 164-15)
Schalten Sie bitte auch elektronische Geräte in ihrem aufgegebenen Gepäck aus.

  1. Bitte schalten Sie bei elektronischen Geräten den Flugmodus ein oder schalten Sie die Geräte aus, sobald die Tür geschlossen ist. Der Zugang zu WLAN-Netzen außerhalb des Flugzeugs ist untersagt. Unsere Flugbegleiter werden Sie über die Nutzung elektronischer Geräte nach der Landung informieren.

(A) Elektronische Geräte, die Funkwellen aussenden, wenn sie aktiviert sind

  • Mobiltelefone
  • PHS
  • Empfänger
  • Ferngesteuerte Spielzeuge
  • Drahtlose Mikrofone
  • Personal Computer (PC)
  • Personal Digital Assistants (PDA)
  • Elektronische Spielkonsolen
  • Mobile Router
  • Funk-Kopfhörer, kabellose Ohrhörer, batteriebetriebene Transponder und Geräte, die drahtlos mit anderen Geräten kommunizieren können (wie z. B. Bluetooth, usw.) (*)
  • Diese Geräte können in den folgenden Flugzeugen benutzt werden, in denen die Benutzung elektronischer Geräte an Bord erlaubt ist. Für andere Flugzeuge (*) gelten dieselben Einschränkungen wie für die anderen oben genannten Geräte.

Flugzeuge, in denen die Benutzung elektronischer Geräte an Bord möglich ist

  • JAL (Japan Airlines) 737-800, 767, 777, 787
  • JAC (Japan Air Commuter) ATR42-600, ATR72-600
  • J-AIR EMBRAER 170, EMBRAER 190
  • JTA (Japan Transocean Air) 737-800
  • RAC (Ryukyu Air Commuter) DHC8-Q400

* Andere Flugzeuge

  • JTA (Japan Transocean Air) 737-400
  • JAC (Japan Air Commuter) Saab 340B
  • HAC (Hokkaido Air System) SAAB340B

(B) Elektronische Geräte, die keine Funkwellen aussenden, wenn sie aktiviert sind

Alle oben unter (A) genannten Geräte, die keine Radiowellen aussenden, wenn sie aktiviert sind (*) und folgende Geräte:

  • Fernseher
  • Radios
  • Pager
  • GPS-Empfänger
  • Videokameras
  • Videoplayer
  • DVD-Player
  • Digitale Kameras
  • Digitale Audiogeräte
  • Kopfhörer mit Kabel bzw. batteriebetriebene Kopfhörer
  • Ohrhörer mit Kabel bzw. batteriebetriebene Ohrhörer
  • Textverarbeitungsgeräte
  • Elektronische Organiser, Elektronische Wörterbücher
  • Drucker
  • Batterieladegeräte
  • Spielzeug mit Stimme oder Lautsprecher und Monitore mit Touch-Bedienung
  • Andere elektronische und elektrische Geräte, die keine Wellen aussenden, wenn sie eingeschaltet sind (wie elektrische Rasierer).
  • „Geräte, die keine Funkwellen aussenden, wenn sie aktiviert sind" bedeutet, dass die Kommunikationsfunktion und die Möglichkeit zum Versand von E-Mails/SMS auch dann deaktiviert sind, wenn das Gerät eingeschaltet ist, wie z. B. im Flugmodus.